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INFORMATIONEN


Der nachträgliche Erwerb eines Fachhochschultitels (nachfolgend NTE-FH) ist seit 1. Mai 2009 auch für Abschlüsse in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme möglich.
Praxisänderung ab 01.01.2013
Dokument anzeigenInformation „NTE / Praxisänderung WB“ (124kB)

Personen, die den Fachhochschultitel nachträglich über das Verfahren NTE-FH erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen ab 01. Januar 2013 die entsprechende Weiterbildung nach Art. 1 Abs. 3 Bst. c der Verordnung des EVD über den NTE-FH vom 4. Juli 2000 (SR 414.711.5) zwingend auf Hochschulstufe absolvieren. Weiterbildungen, die nicht an einer Hochschule absolviert und als gleichwertig beurteilt wurden (Positivliste), werden mit Blick auf den NTE-FH nur noch angerechnet, wenn die Aufnahme der Weiterbildung vor dem 1. Januar 2013 erfolgt

Personen mit einem Abschluss von Vorgängerschulen der heutigen Fachhochschulen können beim Bundesamt für Berufsbildung und Technologie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich den entsprechenden Fachhochschultitel beantragen. Diese Regelung gilt seit mehreren Jahren für Diplomierte einer Höheren Fachschule der Bereiche Technik, Wirtschaft, Design, soziale Arbeit und Kunst. Insgesamt hat das BBT seit dem Jahre 2000 über 15'000 nachträglich erworbene Fachhochschultitel erteilt.

 

Mit der Verordnungsänderung, die das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement per 1. Mai 2009 in Kraft gesetzt hat, werden auch die Voraussetzungen für den nachträglichen Titelerwerb für die Ausbildungen in Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung und Hebamme geregelt. Beim nachträglichen Titelerwerb gibt das BBT geschützte Fachhochschultitel nach altem Recht ab. Sie berechtigen seit 1. Januar 2009 auch zum Führen des entsprechenden Bachelortitels, da die Fachhochschulen inzwischen auf das international gebräuchliche Bachelor-/Master-System umgestellt haben.

Informationen zur Titelführung nach dem 01.01.2009

 

Es werden folgende geschützte Titel abgegeben:

  • Dipl. Physiotherapeutin FH/Dipl. Physiotherapeut FH
  • Dipl. Ergotherapeutin FH/Dipl. Ergotherapeut FH
  • Dipl. Ernährungsberaterin FH/Dipl. Ernährungsberater FH
  • Dipl. Hebamme FH

 

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Monaten zu rechnen. Bei entsprechender Dringlichkeit nehmen Sie bitte mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT Kontakt auf (siehe Auskunft & Beratung).

 

Wir wünschen Ihnen privat und beruflich viel Erfolg!



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