Das Merkblatt beschreibt alle Punkte, die es für den nachträglichen Erwerb des FH-Titels zu beachten gilt: Voraussetzungen, Gesuchseingabe, notwendige Unterlagen sowie Entscheid und Rechtsmittel. Sie finden darin ebenfalls Informationen zur Gebühr, zur Diplomurkunde sowie zum Diploma Supplement.
Die Gesuchseingabe muss zwingend mittels offiziellem Gesuchsformular erfolgen. Letzteres dient auch als Checkliste. Das Gesuch ist unter Nachweis der eingezahlten Bearbeitungsgebühr an folgende Adresse zu senden:
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT)
LB Fachhochschulen / NTE GSK
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Personen, die den Fachhochschultitel nachträglich über das Verfahren NTE-FH erwerben wollen und noch keine qualifizierende Weiterbildung im Fachbereich Gesundheit absolviert oder begonnen haben, müssen ab 01. Januar 2013 die entsprechende Weiterbildung nach Art. 1 Abs. 3 Bst. c der Verordnung des EVD über den NTE-FH vom 4. Juli 2000 (SR 414.711.5) zwingend auf Hochschulstufe absolvieren. Weiterbildungen, die nicht an einer Hochschule absolviert und als gleichwertig beurteilt wurden (Positivliste), werden mit Blick auf den NTE-FH nur noch angerechnet, wenn die Aufnahme der Weiterbildung vor dem 1. Januar 2013 erfolgt